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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Wir versichern, daß wir vom Eigentümer/Verkäufer/Vermieter oder einem berechtigten Dritten befugt sind, das im Exposé genannte Objekt anbieten zu können. Die Angaben im Exposé beruhen auf Informationen der Anbieter. Die Firma SEIFERT Immobilien GmbH & Co. KG haftet daher nicht für die Angaben im Exposé.
  2. Der Empfänger des Exposés wird aufgefordert, daß er für den Fall der Vorkenntnis des im Exposé angebotenen Kauf-/Pacht- oder Mietobjektes die Maklerfirma unverzüglich zu informieren hat, unter Angabe seiner Informationsquelle. Erfolgt keine Mitteilung innerhalb von drei Tagen nach Erhalt des Exposés ist die Exposé-Information unserer Firma im Falle des Vertragsabschlusses zumindest als mitursächlich für den Erfolg zu betrachten und verpflichtet zur Provisionszahlung.
  3. Der Interessent hat der Maklerfirma unverzüglich Kenntnis zu geben, wenn er einen Vertrag über das im Exposé bezeichnete oder ein anderes Objekt des vom Makler nachgewiesenen bzw. vermittelten Vertragspartners abschließt.
  4. Die Exposé-Informationen sind nur für den von uns angeschriebenen bzw. im Nachweisblatt festgehaltenen Personenkreis bestimmt. Eine Weitergabe des Exposés bzw. der Exposé-Informationen an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Maklers gestattet. Der Bruch der Vertraulichkeit der Exposé-Informationen berechtigt uns zum Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Empfänger.
  5. Falls keine gesonderten Vereinbarungen getroffen werden gilt, daß der Empfänger des Exposés der Maklerfirma am Tag des notariellen Kauf- bzw. Mietvertragsabschlusses für den Nachweis und die Vermittlung des Vertragsgegenstandes, den im Exposé ausgewiesenen Provisionssatz zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer mit sofortiger Fälligkeit schuldet.
  6. Die Provision/Courtage ist auch dann fällig, wenn der Vertrag mit einer anderen Partei zustande kommt, mit der der Empfänger des Exposés in einem engen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnis steht.
  7. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf, Vermietung und Verpachtung bleiben dem Makler und dem Verkäufer bzw. Eigentümer ausdrücklich vorbehalten, wenn keine verbindlichen Reservierungen vorgenommen werden.
  8. Der Exposéempfänger bestätigt, daß sonstige stillschweigende oder mündliche Nebenabreden nicht getroffen wurden und zusätzliche Vereinbarungen der Schriftform bedürfen. Der Empfänger des Exposés verpflichtet sich zur umgehenden Rücksendung der beigefügten Nachweis- und Provisionsbestätigung per Brief oder Fax an die Maklerfirma.
  9. Gerichtsstand ist Dresden